zu TOP 01 zu TOP 03 TOP 02
öffentlich


Anlagenrichtlinie der Gemeindekasse Malsfeld



Erläuterung:
 
Aus § 108 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ergibt sich die Verpflichtung der Kommune, im Rahmen der pfleglichen und wirtschaftlichen Verwaltung ihres Vermögens bei Geldanlagen auf ausreichende Sicherheit zu achten, wobei sie einen angemessenen Ertrag bringen soll. Dabei hat die Kommune finanzielle Risiken zu minimieren; spekulative Finanzgeschäfte sind verboten (§ 92 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGO). Einlagen sind mit § 92 Abs. 2 HGO und § 108 Abs. 2 HGO vereinbar, wenn die Kommunen sicherstellen, dass die Sicherheit Vorrang vor dem möglichen Ertrag hat.
 
Das Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises hat uns auf diese Verpflichtung im Rahmen einer Kassenprüfung hingewiesen und ein entsprechendes Muster einer Anlagenrichtlinie zur Verfügung gestellt.

Beschluss:
 
Seitens des Ausschusses ergeht folgender Beschlussvorschlag:
 
Die Gemeindevertretung beschließt die Anlagenrichtlinie der Gemeindekasse Malsfeld.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
6
 

 



nach oben
Gemeinde Malsfeld
Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld
Tel.: 05661 5002-70
E-Mail: info@malsfeld.eu
Gemeinde Malsfeld
Lindenstraße 1 · 34323 Malsfeld · Tel.: 05661 5002-70 · info@malsfeld.eu
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung