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öffentlich


Festsetzung Grundstückspreis im Baugebiet "Auf dem Loh" Malsfeld



Erläuterung:
 
Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr einzelne Grundstücke zu veräußern. Hierfür ist es erforderlich, nunmehr den Quadratmeterpreis festzusetzen. Die Kalkulation des Quadratmeterpreises erfolgte nach der Auftragsvergabe der Erschließungsarbeiten (Kanalisation-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten). Diese Kalkulation ist als Anlage beigefügt.
 
Gemäß § 1 (3) Nr. 3 der Hauptsatzung hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Veräußerung von Grundstücken lediglich bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 € an den Gemeindevorstand übertragen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Entscheidungen hinsichtlich der Veräußerung von Grundstücken im Bereich des Baugebietes "Auf dem Loh" an den Gemeindevorstand zu übertragen.
 

Beschluss:
 
Seitens der GL-Fraktion ergeht folgender Änderungsantrag:
 
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussempfehlung:
 
Die Gemeindevertretung beschließt, den Quadratmeterpreis für die Grundstücke im Bereich des Baugebietes "Auf dem Loh" in Malsfeld auf 149,-  €/m² Grundstücksfläche (einschließlich der Hausanschlüsse Kanal und Wasser - jeweils bis an die Grundstücksgrenze- und dem Straßenendausbau) festzusetzen.
 
Grundstückseigentümer die bereits über eigene Grundstücke im Bebauungsgebiet verfügen, zahlen bei der Einreichung eines Bauantrages oder bei einer Umschreibung des Eigentümers 38,30 €/m² an die Gemeinde Malsfeld
 
Im Hinblick auf § 1 (3) Nr. 3 der Hauptsatzung wird die Entscheidung hinsichtlich der Veräußerung von Grundstücken im Bereich des Baugebietes "Auf dem Loh" an den Gemeindevorstand übertragen.
 
 
 
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:
 
Ja-Stimmen:
3
Nein-Stimmen:
4
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 
Der Antrag ist somit abgelehnt.
 
 
 
 
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussempfehlung:
 
Die Gemeindevertretung beschließt, den Quadratmeterpreis für die Grundstücke im Bereich des Baugebietes "Auf dem Loh" in Malsfeld auf 149,- €/m² Grundstücksfläche (einschließlich der Hausanschlüsse Kanal und Wasser - jeweils bis an die Grundstücksgrenze- und dem Straßenendausbau) festzusetzen.
 
Im Hinblick auf § 1 (3) Nr. 3 der Hauptsatzung wird die Entscheidungen hinsichtlich der Veräußerung von Grundstücken im Bereich des Baugebietes "Auf dem Loh" an den Gemeindevorstand übertragen.  
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
4
Nein-Stimmen:
2
Enthaltung:
1
Anwesende Mitglieder:
7
 
 
Das Ausschussmitglied Janassek hat mit "Nein" gestimmt.

 



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Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld
Tel.: 05661 5002-70
E-Mail: info@malsfeld.eu
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