Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 "Auf dem Loh", bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung lag in der Zeit vom
28.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023 im Bauamt der Gemeinde Malsfeld öffentlich aus.
Seitens der Gemeindevertretung ist nunmehr der Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie der Satzungsbeschluss zu fassen.
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Hinweise:
Die Abwägung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023 vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden beschlossen (lt. Anlage - Beratungs- und Beschlussvorlage).
Die Adressaten der Stellungnahmen werden über die Abwägung informiert.
b) Satzungsbeschluss:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 "Auf dem Loh" der Gemeinde Malsfeld, in der Fassung vom Oktober 2023 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 "Auf dem Loh" der Gemeinde Malsfeld wirksam.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 "Auf dem Loh" der Gemeinde Malsfeld nebst Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ist zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
Den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird das Ergebnis der Abwägung und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 "Auf dem Loh" der Gemeinde Malsfeld mitgeteilt.
Die Abgrenzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 "Auf dem Loh" der Gemeinde Malsfeld ist aus dem Kartenausschnitt ersichtlich (siehe Anlage)
Ja-Stimmen: | 22 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 22 |