Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Erläuterung:
Es ist beabsichtigt, zum 01.01.2024 folgende Anpassung der Steuersätze für die Grundsteuer- und Gewerbesteuer vorzunehmen:
bisher ab 01.01.2024
Gewerbesteuer 390 % 440 %
GrundsteuerA 365 % 450 %
GrundsteuerB 395 % 450 %
Beschluss:
Seitens des Ausschusses ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).
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